Re: Erforderlichkeit einer Lärmschutzwand be Erneuerung eines Schwimmbad???


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Januar, 2009 um 16:26:19:

Antwort auf: Erforderlichkeit einer Lärmschutzwand be Erneuerung eines Schwimmbad??? von Thomas am 18 Januar, 2009 um 13:22:06:

hallo thomas,
eine sanierung wäre unproblematischer, weil eigentlich bestandsschutz zählt, aber neubau........
dann müssen kommunale schwimmbäder und andere anlagen die gesetzlichen lärmgrenzwerte einhalten...........und schallschutz ist ein sensibles thema.
-siehe auch die neue (2006) Norm SIA 181 Schallschutz im Hochbau-
es bleibt anzumerken, dass normen generell nur- positiv für betroffene- vorgaben
für bauliche schallschutzvorsorge bieten. einhaltung ist ein anderes thema. gehen wir davon, dass jetzt alle „beteiligten“ eine lärmschutzwand ablehnen und jegliche „lärmbelästigungen“ erdulden.......schliesslich hängt der „hausfrieden“ maßgebend von rücksichtnahme
und toleranz bei erzeugung und erduldung störenden schalls ab, aber.......dieser „hausfrieden“ kann in 5 jahren von einen neuem eigentümer unterbrochen werden,
der sich gestört fühlt.......und auf einhaltung der gesetzlichen grenzwerte beharrt.......
wir kennen solche knösel!
letzlich kann nur ein „schallschutzgutachten“ weiterhelfen, dass allerdings im regelfall auch nur empfehlungen vorsieht..........eine katze die sich in den schwanz beisst..........
mfg
bodo hermann



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