Re: Baustrasse


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Januar, 2009 um 14:48:53:

Antwort auf: Baustrasse von Gernhard Holzhäusler am 19 Januar, 2009 um 10:43:45:

Hallo,

vermutlich haben Sie mit dem Generalunternehmer eine Durchführung der Arbeiten nach VOB vereinbart. Darin steht, dass er sie auf Mehrkosten hinweisen muss, bevor die Arbeiten durchgeführt werden.
An Ihrer Stelle würde ich jedoch das Gespräch mit dem BU suchen. Vermutlich streiten Sie sich hier nicht um einen fünfstelligen Betrag. Warum schlagen Sie dem BU nicht vor, dass er noch ein bisschen bei der Gartengestaltung hilft oder sonstige Restarbeiten macht und Sie im Gegenzug den Betrag zahlen? Denken Sie bitte daran, dass Sie aller Wahrscheinlichkeit nach (leider) Nachbesserungen im Rahmen einer Garantie wünschen. Da ist es wesentlich angenehmer für Sie, wenn Sie es sich nicht mit dem BU verscherzen. Sie könne vieles gerichtlich durchsetzen. Ob Sie damit aber unterm Strich besser wegkommen, als wenn Sie ab und an nachgeben, glaube ich nicht. Suchen Sie eine Lösung, mit der beide leben können.

Bolanger


: Um ein Einfamilienhaus zu errichten, musste auf einem Grundstück eine Baustrasse, nach Vertrag mit 40cm Kiesdicke eingerichtet werden.
: Das Haus wurde mit Generalübernehmer zum vertraglich Festpreis erworben.
: Nun haben es die Witterungsverhältnisse erforderlich gemacht, dass statt der 40cm, eine 60cm dicke Kiesschicht gelegt wird, um die Stabilität auf durchfeuchtetem Grund herzustellen.
: Diese Mehrung gegenüber dem Vertrag war nicht abgesprochen und wurde nun nach Fertigstellung des Hauses in Rechnung gestellt.
: Meines Wissens trägt der Generalübernehmer das Wetterrisiko am Bau. Außerdem war die Maßnahme nicht abgesprochen.
: Darf er trotzdem den Mehraufwand in Rechnung stellen?




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