Arbeit erledigt ohne Schriftlichen Auftrag was nun?


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Abgeschickt von Fragebär am 19 Januar, 2009 um 22:14:45

Ich hab da mal eine rein fiktive Frage:
Folgende Parteien gibt es hierbei:
Herr A mit seiner Firma A
Herr B mit Firma B
Firma C
Bauherr Herr D
Architekt Herr E

Folgende angenommene Situation:
Herr D beauftragt Herr E zur Leitung des Baues einer Produktionshalle.
Herr E beauftragt Firma C als Generalunternehmer.
Firma C beauftragt Firma B als Subunternehmer für den Einbau des Hallenbodens aus Industriebeton.
Nehmen wir nun an, Halle steht, Fußboden ist eingebaut..Fugen sind geschnitten...
Es werden Nacharbeiten nötig weil ein paar Bereiche des Bodens unter Last nachgeben und ein brechen der geschnittenen Felder befürchtet wird.
Darum beauftragt Firma B die Firma des Herr A mit der Stabilisierung.Beide Firmen kennen sich seit mehreren Jahren als faire Geschäftspartner.Preise für übliche Leistungen sind bekannt.
Über den Verschluß der Fugen gab es zu dem Zeitpunkt keine bindende Aussage von Seiten Firma C, welche jedoch nach Aussage der Firma B hierfür ein Angebot abgegeben hat.
Nun kommt Firma A zum Bauhherren Herr D und möchte mit den Arbeiten beginnen.
Dazu weist Herr A den Bauherren darauf hin, das ausführungstechnisch in den betroffenen Bereichen die Fugen elastisch verschlossen werden müssen.
Dieser ist damit einverstanden, erklärt aber, das die Fugen ohnehin geschlossen werden sollen.
Dies läge im Auftrag des Generalunternehmers, Firma C.
Firma A erklärt sich somit bereit, alle Fugen (vielleicht 3x soviel wie für die Nacharbeit nötig) zu verschließen in der Hoffnung, das Firma C dazu den Auftrag an Firma B weitergegeben hat.
Der Architekt bestätigte Herr A unterdessen das der Hallenboden komplett im Auftrag der Firma C läge, incl. Fugenverschluss.
Sanierung wurde durchgeführt.
Herr A fragt bei Herr B nach was sich mit dem Fugenverschluss ergab...
Laut Aussage der Firma C sei jedoch weiterhin kein Verschluss beauftragt.

Wie kann sich nun Herr A Gewissheit verschaffen in wessen Auftrag die zusätzliche Leistung liegt?

Ist bestimmt eine Knifflige Lage, aber es besteht bestimmt Hoffnung das Herr A nicht leer ausgeht?
Die ganze Situation wäre angenommen finanziell nicht so hochtragende, das sich das einschalten eines Anwaltes lohnen würde.

Ich hoffe hier gibt es den einen oder anderen Rat.
Herr A hat auf jedem Fall für die Zukunft gelernt und führt nur noch schriftlich beauftragte Arbeiten durch.


Grüße vom Fragebär




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