Re: Bestandsschutz im Aussenbereich


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Abgeschickt von K.D. am 21 Januar, 2009 um 11:13:00

Antwort auf: Bestandsschutz im Aussenbereich von Nico am 20 Januar, 2009 um 13:47:00:

: Hallo,gilt ein Bestandsschutz auch,wenn keine schriftlichen Unterlagen (Genehmigungen)mehr auffindbar
: sind,die Gebäude aber jeweils
: 1)< 100m2 sind
: 2) vor 60 bzw 40 Jahren schon erichtet wurden.
: 3)Die Errichtung durch einen Vollerwerbslandwirt auf seiner Hofpazelle erfolgte.
: 4)Sie dem Hof nach Höfeordnung dienlich waren.
: 5) In Ihrer Nutzung seitdem nicht geändert wurden.
: Kann über solche Gebäude ein Abriß behördlicherseits wegen "Keine Genehmigung vorhanden" verfügt werden.


Antwort: Bestandsschutz muss immer der beweisen, der ihn für sich in Anspruch nehmen will. Dazu gibt es diverse Verwaltungsgerichtsentscheidungen.
Hierzu ist vorzulegen ob und wie genehmigt wurde.

Ein Tipp vielleicht noch: Wenn zum Zeitpunkt der Errichtung das Gebäude eventuell genehmigungsfrei war..... Könnte bei Landwirt und der Größe möglich sein.... Mal die alten Gesetze durchstöbern, die zum Zeitpunkt der Errichtung galten... Wenn das damals verfahrensfrei, kann es auch keine Genehmigung geben.


Eintragungen in Katasterkarten oder Grundbücher beweisen gar nichts. Die stellen eine aktuelle Nutzung dar und haben nur informatorischen Charakter. Denn eine aktuelle durchgeführte Nutzung sagt nichts über den Stand der Genehmigung oder die Genehmigungsfähigkeit aus.





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