Bestandsschutz im Aussenbereich


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Abgeschickt von Nico am 20 Januar, 2009 um 13:47:00

Hallo,gilt ein Bestandsschutz auch,wenn keine schriftlichen Unterlagen (Genehmigungen)mehr auffindbar
sind,die Gebäude aber jeweils
1)< 100m2 sind
2) vor 60 bzw 40 Jahren schon erichtet wurden.
3)Die Errichtung durch einen Vollerwerbslandwirt auf seiner Hofpazelle erfolgte.
4)Sie dem Hof nach Höfeordnung dienlich waren.
5) In Ihrer Nutzung seitdem nicht geändert wurden.
Kann über solche Gebäude ein Abriß behördlicherseits wegen "Keine Genehmigung vorhanden" verfügt werden.



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