Re: Bestandsschutz im Aussenbereich-frage-antwort


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Abgeschickt von Nico am 24 Januar, 2009 um 10:24:19

Antwort auf: Re: Bestandsschutz im Aussenbereich-frage-antwort von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2009 um 22:17:38:

: :
: : Hallo ,
: : Ja ein Gebäude soll innerhalb von 2 Monaten abgerissen werden,das andere soll noch für 5 Jahre geduldet werden.Das Ganze findet in einem Gebiet statt,wo viele Flüchtlingsbauten nach dem Krieg (schwarz) errichtet wurden,hier sollte jetzt reinen Tisch gemacht werden,es gingen etliche Abrissverfügungen raus,
: : Es wurde jedoch kein Unterschied zwischen Privat und ehemalige Landwirtschaft gemacht,alles was keine schriftliche Genehmigung nachweisen kann soll weg.
: : Der Hof ist noch in der Familie,die Pazellen gehören auch noch dazu,nur die offizelle Landwirtschaft wurde in den 80ern aufgegeben(jetzt nur noch Hobby) .


: ... sind nicht Nebenerwerbs-Landwirte auch noch privilegiert?

...Ist ja nur Hobby,Nebenerwerbs-landwirte müssen auch den Nachweis der Nachhaltigleit ect. für Ihre Priviligierung führen.




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