Re: Bestandsschutz im Aussenbereich-frage


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Abgeschickt von vnvnative am 23 Januar, 2009 um 15:16:12:

Antwort auf: Re: Bestandsschutz im Aussenbereich-frage von Nico am 23 Januar, 2009 um 13:00:21:

: Wenn es früher genehmigungsfrei war,da Landwirtschaft, kann es natürlich auch überhaupt nichts schriftliches geben aber man ist trotzdem in der Beweispflicht.Wie soll man hier den Nachweis erbringen?

Der Fall klingt unvollständig:

Verlangt denn tatsächlich jemand den Abbruch?
Steht das Gebäude noch auf derselben Hofparzelle oder wurde es zwischenzeitlich abgeteilt und womöglich veräußert (= Änderung der Art der Benutzung)?

Der Katasterauszug hat keine rechtliche Relevanz, kann höchstens Indiz für die tatsächliche Existenz sein - nicht aber für die formelle Legalität.
Auf die Genehmigungsfreiheit würde ich bei massiven Bauten zumindest in NRW nicht zu große Hoffnungen setzen: Gerade vor 40-60 Jahren war nur sehr, sehr wenig genehmigungsfrei - und in der Nachkriegszeit schon wegen der Baumaterialbewirtschaftung erst recht. Alte Bauordnungen für NRW und mehr finden Sie über die Internetseite
http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/alte-landesbauordnungen-nordrhein-westfalen-nrw-t263.html




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