Bauliche Maßnahmen vor bestätigtem Bauantrag


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Abgeschickt von Anne-Kathrin am 21 Januar, 2009 um 20:13:15

Ich habe ein Problem, mit der Zeit, die sich die Ämter mit der Bestätigung unseres Bauantrages lassen. Niemand kann wohl auf Dauer einen Hauskredit und zusätzlich eine Miete zahlen. Was darf ich also an einem alten Haus von 1937 machen, das noch fast seinen Urzustand hat (Ofenheizung, die ersten Fliesen, etc.)? Darf ich z.B. schon den maroden Putz von den Wänden und die alten Fußboden stämmen? Darf ich Zimmer, die lediglich aus Lamellen und ein paar Holzprofilen bestehen abreissen, weil der Mader es verwohnt hat? Brauche dringend Antworten.



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