Re: Bauliche Maßnahmen vor bestätigtem Bauantrag


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Abgeschickt von K.D. am 22 Januar, 2009 um 07:19:44

Antwort auf: Bauliche Maßnahmen vor bestätigtem Bauantrag von Anne-Kathrin am 21 Januar, 2009 um 20:13:15:

: Ich habe ein Problem, mit der Zeit, die sich die Ämter mit der Bestätigung unseres Bauantrages lassen. Niemand kann wohl auf Dauer einen Hauskredit und zusätzlich eine Miete zahlen. Was darf ich also an einem alten Haus von 1937 machen, das noch fast seinen Urzustand hat (Ofenheizung, die ersten Fliesen, etc.)? Darf ich z.B. schon den maroden Putz von den Wänden und die alten Fußboden stämmen? Darf ich Zimmer, die lediglich aus Lamellen und ein paar Holzprofilen bestehen abreissen, weil der Mader es verwohnt hat? Brauche dringend Antworten.

Antwort: Oja, die bösen, faulen Ämter. Vielleicht liegt es an der Qualität der Bauantragsunterlagen, die eingereicht wurden. Wenn Sie einen Bauantrag gestellt haben, müßten Sie ja auch einem Entwurfsverfasser bestellt haben. Also der müßte Ihnen sagen können, was speziell an Ihrem Haus keiner Genehmigung bedarf (abhängig von Bundesland, Lage des Grundstückes, eventuell Denkmalschutz und /oder Sanierungsgebiet). Oder fragen Sie doch im AMT nach, was Sie ohne Genehmigung machen dürfen oder ob es sich lohnt einen Antrag auf Teilbaugenehmgung zu stellen.





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