Re: Nachbar erweitert sein Wohnhaus und baut Doppelgarage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Januar, 2009 um 10:35:42

Antwort auf: Re: Nachbar erweitert sein Wohnhaus und baut Doppelgarage von grubua am 20 Januar, 2009 um 22:26:24:

: Die Dachneigung ist Nachbar B eigentlich egal.

: Nachbar B stört am meisten, dass eine Ausnahmegenehmigung für die Überschreitun der GRZ erteilt wurde. Im Bebauungsplan steht wörtlich drin:
: "Die Überschreitung der zulässigen GRZ ist gem. §19 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig."
: Bei einer Grundstücksgröße von 859qm bedeutet das doch wohl, das bei Überschreitung der GRZ (0,32 statt 0,30) eine Fläche von 17qm zuviel bebaut wird.
: Das ist der entscheidene Punkt den Nachbar B stört, da die Garage immerhin auf seiner Grundstücksgrenze stehen soll.
: Die Frage ist nun: Besteht Aussicht auf Erfolg, die Ausnahmegenehmiung anzufechten trotz unterschriebener Grunrisszeichnungen.
: Hätte man von Nachbar B erwarten können, dass er sich in dieser Sache womöglich kostenpflichtig von einem Experten hätte beraten lassen sollen.
: Nachbar B ist schließlich Laie im Baurecht.
: Bei dem vom Nachbar A vorgelegten Grundriss war nur der geplante Anbau und die Garage vermaßt, der Altbau nicht. Eine Berechnung der GRZ hätte somit von Nachbar B nicht gemacht werden können. Er hat sich darauf verlassen, dass der Bebauungsplan gültig ist.

: gruß
: grubua

Die GRZ gehört meines Wissens nicht zu den nachbarschützenden Festsetzungen in einem Bebauungsplan, sodass die Befreiung davon eine rein städtebauliche und damit behördliche Entscheidung ist.



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