Re: Nachbar erweitert sein Wohnhaus und baut Doppelgarage


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Abgeschickt von grubua am 20 Januar, 2009 um 22:26:24

Antwort auf: Re: Nachbar erweitert sein Wohnhaus und baut Doppelgarage von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 20 Januar, 2009 um 18:39:07:

Die Dachneigung ist Nachbar B eigentlich egal.

Nachbar B stört am meisten, dass eine Ausnahmegenehmigung für die Überschreitun der GRZ erteilt wurde. Im Bebauungsplan steht wörtlich drin:
"Die Überschreitung der zulässigen GRZ ist gem. §19 Abs. 4 BauNVO nicht zulässig."
Bei einer Grundstücksgröße von 859qm bedeutet das doch wohl, das bei Überschreitung der GRZ (0,32 statt 0,30) eine Fläche von 17qm zuviel bebaut wird.
Das ist der entscheidene Punkt den Nachbar B stört, da die Garage immerhin auf seiner Grundstücksgrenze stehen soll.
Die Frage ist nun: Besteht Aussicht auf Erfolg, die Ausnahmegenehmiung anzufechten trotz unterschriebener Grunrisszeichnungen.
Hätte man von Nachbar B erwarten können, dass er sich in dieser Sache womöglich kostenpflichtig von einem Experten hätte beraten lassen sollen.
Nachbar B ist schließlich Laie im Baurecht.
Bei dem vom Nachbar A vorgelegten Grundriss war nur der geplante Anbau und die Garage vermaßt, der Altbau nicht. Eine Berechnung der GRZ hätte somit von Nachbar B nicht gemacht werden können. Er hat sich darauf verlassen, dass der Bebauungsplan gültig ist.

gruß
grubua




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