Re: Entzug der Baugenehmigung


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Abgeschickt von K.D. am 22 Januar, 2009 um 15:23:49

Antwort auf: Entzug der Baugenehmigung von Bauassessor am 22 Januar, 2009 um 14:07:38:

: Hallo,

: folgender Sachverhalt liegt vor. Es handelt sich um ein insgesamt 4stöckiges Hotel mit steilen Treppen unter Denkmalschutz in einem Denkmalschutzbereich. Vor 12 Jahren wurde hier in der ersten Etage eine Nutzungsänderung zur Umwandlung in eine Verkaufsfläche und Galerie genehmigt. Nachdem nun vor rund einem Jahr ein Hotelgast sich beim Bauamt wegen einem angeblich mangelhaften Brandschutz beschwert hat, ist eine Lawine von Prüfungen bei verschiedenen Ämtern auf Kreis- und Stadtebene in Gang gesetzt worden, mit dem Ergebnis, dass die Nutzungsänderung niemals hätte erteilt werden dürfen.

: Jetzt meine Frage: Wenn eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung für einen Betrieb zurückgenommen wird, wie sieht es mit Entschädigungsleistungen für:
: a) die getätigten Investitionen in den vergangenen 12 Jahren und
: b) die Einnahmeverluste in den kommenden Jahren
: aus?

: Danke!

Antwort:
Siehe § 48 VwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes Hier: Absatz 3: Vermögensschaden, Absatz 4: Frist

Die Behörde kann aber auch nach Landesbauordnung die Anpassung des Gebäudes anordnen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.





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