Re: Entzug der Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauassessor am 22 Januar, 2009 um 16:09:28:

Antwort auf: Re: Entzug der Baugenehmigung von K.D. am 22 Januar, 2009 um 15:23:49:

Danke für die Antwort! Eine Anpassung des Gebäudes ist aber aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich (bzw. nur unter extrem großem Aufwand, der die weitere Nutzung in Frage stellt).

Durch Nachfragen bei benachbarten Betrieben (Gastronomien, Hotels) etc. hat sich ergeben, dass die genannte Problematik im gesamten Denkmalschutzbereich existiert. Wenn die Bauaufsichtsbehörde also nun konsequent vorgehen möchte, müsste sie schlagartig rund ein Viertel der vorhandenen gewerblichen Nutzungen einstellen.

: : Hallo,

: : folgender Sachverhalt liegt vor. Es handelt sich um ein insgesamt 4stöckiges Hotel mit steilen Treppen unter Denkmalschutz in einem Denkmalschutzbereich. Vor 12 Jahren wurde hier in der ersten Etage eine Nutzungsänderung zur Umwandlung in eine Verkaufsfläche und Galerie genehmigt. Nachdem nun vor rund einem Jahr ein Hotelgast sich beim Bauamt wegen einem angeblich mangelhaften Brandschutz beschwert hat, ist eine Lawine von Prüfungen bei verschiedenen Ämtern auf Kreis- und Stadtebene in Gang gesetzt worden, mit dem Ergebnis, dass die Nutzungsänderung niemals hätte erteilt werden dürfen.

: : Jetzt meine Frage: Wenn eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung für einen Betrieb zurückgenommen wird, wie sieht es mit Entschädigungsleistungen für:
: : a) die getätigten Investitionen in den vergangenen 12 Jahren und
: : b) die Einnahmeverluste in den kommenden Jahren
: : aus?

: : Danke!

: Antwort:
: Siehe § 48 VwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes Hier: Absatz 3: Vermögensschaden, Absatz 4: Frist

: Die Behörde kann aber auch nach Landesbauordnung die Anpassung des Gebäudes anordnen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.




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