Bestandsschutzverlust


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Abgeschickt von Peppi am 22 Januar, 2009 um 19:24:54

Muss eine 1957 errichtete und genehmigte Bienenhütte (5x6 m) im Außenbereich immer als solche genutzt werden, auch in der heutigen Zeit? (Wird seit längeren nicht mehr als Bienenhütte genutzt, sondern nur als normale Holzhütte). Gibt es einen Nutzungszwang oder kann eine Nutzungsänderung beantragt werden, da es in der heutigen Zeit mitten im Außengebie wohl nicht mehr möglich ist Bienen zu halten, wo viele Fußgänger spazieren gehen. Enfällt sonst Bestandsschutz? Bundesland NRW




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