Re: Bestandsschutzverlust


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Abgeschickt von Bolanger am 23 Januar, 2009 um 09:14:24:

Antwort auf: Bestandsschutzverlust von Peppi am 22 Januar, 2009 um 19:24:54:

Hallo,

eine Nutzung als Bienenhütte kann selbstverständlich aufgegeben werden. Wenn die Hütte jedoch als Bienenhütte genehmigt wurde, dann dürfen Sie die Hütte nur so nutzen, wie es nach den aktuellen Vorschriften möglich ist.

Also aus der Hütte ein Wochenendhaus zu machen dürfte schwer sein. Wenn Sie die Hütte stattdessen als Schuppen nutzen wollen, würde ich das einfach machen. Man kann die Ämter nämlich mit Bauanträgen und Nutzungsänderungen zuballern. Wenn ie da einfach ein paar Gartengeräte reinstellen, wird schon keiner meckern. Und selbst wenn jemand meckert, was soll schon passieren. Sie müssten die Gartengeräte wieder rausnehmen und die Hütte verfallen lassen. Das ist ein vertretbares Risiko.

Ich möchte hier anmerken, dass das keine Rechtsberatung und nur meine persönliche Meinung wiedergibt.

Bolanger


: Muss eine 1957 errichtete und genehmigte Bienenhütte (5x6 m) im Außenbereich immer als solche genutzt werden, auch in der heutigen Zeit? (Wird seit längeren nicht mehr als Bienenhütte genutzt, sondern nur als normale Holzhütte). Gibt es einen Nutzungszwang oder kann eine Nutzungsänderung beantragt werden, da es in der heutigen Zeit mitten im Außengebie wohl nicht mehr möglich ist Bienen zu halten, wo viele Fußgänger spazieren gehen. Enfällt sonst Bestandsschutz? Bundesland NRW





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