Garagenaufstockung, Baulast oder Nachbarzustimmung


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Abgeschickt von Kohlibri am 22 Januar, 2009 um 20:15:29

Wir haben folgende Frage:

Im Fall einer Überbauung einer vorhandenen Garage zu Wohnzwecken liegt die Zustimmung des Nachbarn in schriftlicher Form vor. Der Abstand zum Nachbargrundstück liegt nur im hinteren Bereich auf einer Länge von max 1m unterhalb der 3m da die Grundstücksgrenze schräg verläuft. Die äußerste Ecke ist bereits 2,5 m entfernt. Ist hier zwingend eine Baulast erforderlich?(Niedersachsen)Die Dachform würde vom Nachbargrundstück schräg wegführen und auch keine Fenster / Ausbauten erhalten. Es würde also keinen Unterschied machen, ob der Ausbau zu Wohn- oder zu Lagerzwecken erfolgt. Zu Lagerzwecken wäre erlaubt.
Und was ist, wenn die Adresse eines Miteigentümers, nicht ermittelt werden kann, und dieser somit auch keine Baulast unterzeichnen kann?




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