Re: Garagenaufstockung, Baulast oder Nachbarzustimmung


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Abgeschickt von vnvnative am 23 Januar, 2009 um 15:20:14:

Antwort auf: Garagenaufstockung, Baulast oder Nachbarzustimmung von Kohlibri am 22 Januar, 2009 um 20:15:29:

: Es würde also keinen Unterschied machen, ob der Ausbau zu Wohn- oder zu Lagerzwecken erfolgt. Zu Lagerzwecken wäre erlaubt.

Die Argumentation mit Sinn und Zweck wird - zumindest vom zuständigen Oberverwaltungsgericht für NRW - nicht akzeptiert, es handele sich um eine besondere Begünstigung, die auf den genauen Anwendungsbereich beschränkt und keiner Analogie zugänglich ist.

: Und was ist, wenn die Adresse eines Miteigentümers, nicht ermittelt werden kann, und dieser somit auch keine Baulast unterzeichnen kann?
Dann haben Sie ein Problem, weil er Ihnen die "Sonderrechte" nicht einräumen kann und Sie deshalb auf Ihren normalen Rechtskreis (= alles auf eigenem Grundstück nachweisen) verwiesen bleiben. Wohin schickt denn die Gemeinde die Steuerbescheide? Mit Grundbuch + EMA-Abfrage bleiben die aller-allerwenigsten Eigentümer wirklich verschollen
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