Re: VOB Abrechnung Tischler 18355


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2009 um 22:23:39

Antwort auf: VOB Abrechnung Tischler 18355 von Heike am 23 Januar, 2009 um 16:44:52:

: Hallo Zusammen!

: Hoffe dass uns hier jemand helfen kann, unsere Frage: Im o.g. VOB sind wir unter 5. Abrechnung auf den Unterpunkt 5.1.4 gestossen, dieser besagt:
: "In Decken- und Wandbekleidungen sowie leichten Außenwandbekleidungen werden Aussparungen, z.B. Öffnungen, Nischen, bis ca. 2,5 qm Einzelgröße übermessen."

: Zählen zu diesen Aussparungen auch Dachschrägen bei einer Wandverkleidung zur Berechnung der Fläche? Also können diese abgezogen werden?

: Vielen Dank im Voraus!
: Heike

Mit diesen Aussparungen sind Öffnungen, Nischen und dergleichen gemeint, die sich innerhalb der verkleideten Fläche befinden. Also z. B. ein Ausschnitt für eine Türöffnung, ein kleines Fenster, eine Durchreiche oder ähnliches. Abgezogen werden kann natürlich nur von Flächen, die vorher in der Ermittlung überrechnet wurden.

Normalerweise werden bei übermessenen Öffnungen Nebenarbeiten, wie das Anlegen von Laibungen nicht zusätzlich vergütet. Bei Öffnungen in der Fläche, die abzuziehen sind können diese Nebenleistungen zusätzlich abgerechnet werden.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]