Re: Vermessungskosten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von lebör am 26 Januar, 2009 um 08:54:03:

Antwort auf: Re: Vermessungskosten von Bolanger am 25 Januar, 2009 um 14:23:52:

: warum sollten Sie die Kosten für etwas tragen, das Ihr Nachbar in Auftrag gegeben hat?
: Bei einem Vermesser sollte man in strittigen Fällen stets einen öffentlich bestelletn und vereidigten und so weiter nehmen, denn dann würde auch ein Gericht dessen Neutralität und Richtigkeit der Vermessung erstmal nicht angezweifeln. Von dem was Sie schreiben und vor allem dem, was ich aus diesen B und E und A und C-Geschichten verstehe, gibt es einen Grenzverlauf, der durch Grenzsteine, die bisherige Nutzung und den Vermesser bestätigt wurde. Warum bestehen dann noch Zweifel am Grenzverlauf? Sollte der Vermesser jedoch festgestellt haben, das die tatsächliche Grundstücksgrenze nicht der bisherigen Abgrenzung durch Grenzsteine, Zäune etc. entspricht, dann ist eigentlich auch geklärt, wem welches Fleckchen Erde gehört. Dann gilt immernoch das, was der Vermesser festgestellt hat. Die Frage, ob aus der davon abweichenden Nutzung der Nachbarn ein Gewohnheitsrecht entstanden ist, wäre dann zu klären.
: Ich würde aber auch hier dringend dazu raten, sich gütlich mit dem nachbarn zu einigen, um auch zukünftig miteinander nebeneinander leben zu können.

: Gruß,

: Bolanger
:

:
: : Gehen wir mal davon aus B gibt ohne seine Nachbarn E darüber in Kenntnis zu setzen eine Vermessung in Auftrag.
: : Vom Vermesser wird E über den erteiten Auftrag informiert.
: : Grenze wird ermittelt und vom Auftraggeber B nicht anerkannt - genauso schlau wie vorher sind nun alle!
: : Überraschenderweise fordert nun B die NAchbar E auf die Kosten hälftig zu tragen - entgegen anders lautender mündlicher Absprachen! B wollte diese Vermessung ganz bezahlen!
: : Wie verhält sich dies nun?
: : muss E hälftig für die Vermessungskosten aufkommen? obwohl die festgestellte, angezweifelte Grenze über Generationen mündlich weitergegeben und durch Grenzmarkierungen bzw. Besitzstand nicht abänderbar - durch die angezweifelte Vermessung bestätigt wurde?

Vielen Dank für die rasche Rückantwort!!!
bei dem Vermesser handelt es sich um einen öffentlich bestellten Vermesser!
Auch der Besitzstand (Bebauung, Hecke usw.) gibt keinen Grund zum Zweifeln! ABER ... es handelt sich hierbei um Wassergrundstücke und die Partie B möchte mit GEwalt mehr Wasserfläche zur Verfügung haben, obwohl auch der Vermesser die mündlich überlieferten Grenzen exakt bestätigt hat! Ein Problem in der Altstadt der Stadt R ist ... es gibt auf dem gesamten Gebiet KEINE Grenzsteine, da die Unterlagen zu Lückenhaft sind!
Es wird durch den Vermesser auch nie ein Strich festgestellt werden können! Der Vermesser kann lediglich einen Bereich feststellen - in unserem FAll 40 cm - in dem sich irgendwo die Grenze befindet! Gesetzlich im BGB ist festgehlten, dass dann den Parteien B und E die Flächen hälftig zugeteilt werden!
Dies ist bei er Grenzbegehung auch geschehen ... doch dann kam´zur Überraschung der Einspruch von B ...




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]