Bauschaden


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Abgeschickt von dieter jaeckel am 27 Januar, 2009 um 16:35:05

an einem gebäude welches 2002 errichtet wurde treten nun 2009 setzungserscheinungen derart auf , dass sich ein4 stockwerke hohes treppenhaus vom hauptbaukörper in der höhe von ca. 10 m, im winkel von kleiner 90 ° gesettz hat, kann hier ein verdeckter mangel mit der verjährungsfrist von 30 jahren geltend gemacht werden?



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