Re: Bauschaden


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Januar, 2009 um 20:42:04

Antwort auf: Bauschaden von dieter jaeckel am 27 Januar, 2009 um 16:35:05:

: an einem gebäude welches 2002 errichtet wurde treten nun 2009 setzungserscheinungen derart auf , dass sich ein4 stockwerke hohes treppenhaus vom hauptbaukörper in der höhe von ca. 10 m, im winkel von kleiner 90 ° gesettz hat, kann hier ein verdeckter mangel mit der verjährungsfrist von 30 jahren geltend gemacht werden?


... na die Vorstellungen sind ja wieder herrlich ... Ferndiagnose am Dreizeiler! Das kann nix werden.

Da braucht es schon einen Gutachter, der sich das Vorort ansieht, Unterlagen studiert, Bodengutachten und Statik einsieht usw. usw. usw.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]