Immobilienkaufvertrag rückgängig machen, möglich?????


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von lara am 30 Januar, 2009 um 10:44:29

Hallo,

habe eine rechtliche frage. wir haben im september 2008 einen Kauftrag über ein haus mit nebengebäude gekauft. Am 1. dez. 2008 war der kaufpreis fällig und wir wurden als eigentümer eingetragen.Aufgrund vorgenommenen renovierungen wurde uns der schlüssel schon im september 2008 gegeben. im dez. 2008 sind wir erst in das haus eingezogen. jetzt haben wir innerhalb eines monats, seit dem wir drin
wohnen, schimmel entdeckt. ein sachverständiger hat sich den schimmel angeschaut und festgestellt, dass der schimmel nichts mit der lüftung zu tun hat, sodern die wände nicht richtig isoliert sind und deshalb die kälte von außen kommt und schimmel bildet.

außerdem wurde uns das nebengebäude als 2 Zimmerwohnung verkauft.jedoch hat uns das bauamt zufällig mitgeteilt, dass das nebengebäude
als werkstatt eingetragen ist und nicht als wohnung. wir haben das haus gekauft, weil das nebengebäude auch als wohnung verkauft wurde.

diese mängel haben wir der verkäuferin gemeldet. was den schimmel angeht verweist sie auf den Haftungsausschluss im notarvertrag. sie
teilte uns auch mit, dass sie nicht davon wusste, dass das nebengebäude noch als werkstatt eingetragen ist. da kann sie nichts machen, da sie es geschenkt bekommen hat.

das haus hatte sie von ihrer oma geschenkt bekommen und die ganze zeit vermietet. wegen den schimmel, zeigt sie ihre oma als zeugen, da ihre oma in dem haus gewohnt hatte und es angeblich niemals schimmel
zu sehen war. allerdings kann im falle einer gerichtlichen verfahren die oma nicht als zeuge vernommen, da sie gestorben ist.

meine bitte an sie, könnten sie mir da ein paar tipps geben? wie soll ich jetzt vorgehen? welche rechte habe ich? kann ich vom vertrag zurücktreten???
Das ist doch Recht- und Sachmangel?
Vielen dank für Ihre Mühe im Voraus

mit freundlichen Grüßen
l.m.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]