Re: Immobilienkaufvertrag r�ckg�ngig machen, m�glich?????


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Abgeschickt von vnvnative am 30 Januar, 2009 um 14:08:49:

Antwort auf: Immobilienkaufvertrag r�ckg�ngig machen, m�glich????? von lara am 30 Januar, 2009 um 10:44:29:

Das ist ein Fall für einen versierten Rechtsanwalt und überhaupt nichts für ein Forum!
Das Geld für eine Erstberatung sollten Sie m.E. unbedingt in die Hand nehmen.
Nehmen Sie einen RA, der auf diesen Gebiet schon länger tätig ist und keinen Feld-, Wald- Wiesenanwalt, den Sie auf dem Weg zum Bäcker zufällig finden.

: Hallo,

: habe eine rechtliche frage. wir haben im september 2008 einen Kauftrag �ber ein haus mit nebengeb�ude gekauft. Am 1. dez. 2008 war der kaufpreis f�llig und wir wurden als eigent�mer eingetragen.Aufgrund vorgenommenen renovierungen wurde uns der schl�ssel schon im september 2008 gegeben. im dez. 2008 sind wir erst in das haus eingezogen. jetzt haben wir innerhalb eines monats, seit dem wir drin
: wohnen, schimmel entdeckt. ein sachverst�ndiger hat sich den schimmel angeschaut und festgestellt, dass der schimmel nichts mit der l�ftung zu tun hat, sodern die w�nde nicht richtig isoliert sind und deshalb die k�lte von au�en kommt und schimmel bildet.

: au�erdem wurde uns das nebengeb�ude als 2 Zimmerwohnung verkauft.jedoch hat uns das bauamt zuf�llig mitgeteilt, dass das nebengeb�ude
: als werkstatt eingetragen ist und nicht als wohnung. wir haben das haus gekauft, weil das nebengeb�ude auch als wohnung verkauft wurde.

: diese m�ngel haben wir der verk�uferin gemeldet. was den schimmel angeht verweist sie auf den Haftungsausschluss im notarvertrag. sie
: teilte uns auch mit, dass sie nicht davon wusste, dass das nebengeb�ude noch als werkstatt eingetragen ist. da kann sie nichts machen, da sie es geschenkt bekommen hat.

: das haus hatte sie von ihrer oma geschenkt bekommen und die ganze zeit vermietet. wegen den schimmel, zeigt sie ihre oma als zeugen, da ihre oma in dem haus gewohnt hatte und es angeblich niemals schimmel
: zu sehen war. allerdings kann im falle einer gerichtlichen verfahren die oma nicht als zeuge vernommen, da sie gestorben ist.

: meine bitte an sie, k�nnten sie mir da ein paar tipps geben? wie soll ich jetzt vorgehen? welche rechte habe ich? kann ich vom vertrag zur�cktreten???
: Das ist doch Recht- und Sachmangel?
: Vielen dank f�r Ihre M�he im Voraus

: mit freundlichen Gr��en
: l.m.





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