Re: Darf Bepflanzung f�r 1/5 des Grundst�cks vorgeschrieben werden?


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Abgeschickt von bernddasbrot am 30 Januar, 2009 um 16:00:14:

Antwort auf: Re: Darf Bepflanzung f�r 1/5 des Grundst�cks vorgeschrieben werden? von Jan am 30 Januar, 2009 um 15:08:37:

Wenn es um den Kauf geht, koennen Sie den Preis in Ihrer Kalkulation ja durchaus an der baulich nutzbaren Grundstuecksflaeche und/oder dem zusaetzlichen Pflegeaufwand fuer die vorgeschriebene Begruenung ausrichten.
Differenzen zwischen Grundstücksfläche und überbaubarer Grundstuecksflaeche sind doch ganz normal. Moeglicherweise ist die Preisvorstellung des Verkaeufers ueberhoeht, Sie koennten dann ja durchaus versuchen, ihn davon abzubringen.

Ueblicherweise haengt die Wertigkeit ganzer Viertel aber auch an der Begruenung und soll eben ueber solche Festsetzungen erhalten bzw. erreicht werden.
Es kann ja durchaus sein, dass Ihnen die Unterhaltung solcher Gruenflechen zu aufwaendig ist - aber als letztes Mittel hindert Sie doch niemand daran, einen anderen Standort fuer Ihr Vorhaben zu waehlen.

: Hier will niemand 100% zubetonieren!
: Ich bin habe vor, nicht einen Zentimeter des Grundstücks zu versiegeln. Nur sehe ich nicht ein, 20% des Grundstücks mit Bäumen (Kronendurchmesser mind.10m im ausgewachsenen Zustand) und Sträuchern (Vorgabe: mind. 25 Stück je 100qm mit mind. 3m Wuchshöhe!) bepflanzen zu müssen! Warum soll ich 700qm Baugrund(!) zum entsprechenden Preis kaufen, wenn ich nur 550qm davon nutzen kann?

: : Tief durchatmen!
: : Was wäre das für eine arme Stadt, wenn man überall 100% betonieren dürfte!
: : Was hatten Sie sich denn erhofft?

: : : Hallo,
: : : ich habe eine Frage zur im Bebauungsplan ausgeschriebenen Nutzung von Baugrundst�cken:

: : : Es werden ca. 700qm gro�e Baugrundst�cke verkauft.
: : : Eine ca. 160qm gro�en Teilfl�che davon soll dann aber mit mind. 2 gro�en B�umen und ca. 35 gro�en Str�uchern mit mind. 3m H�he bepflanzt werden. Es wird aug �9 Abs1 Nr.25 BauGB verwiesen.

: : : Nun erscheint mit die Relation aber ma�los �bertrieben.
: : : Ist es Rechtens oder ein unverh�ltnism��iger Eingriff in das private Nutzungsrecht als zuk�nftiger Eigent�mers des Baugrundst�ckes?
: : : Schliesslich wird damit die Nutzung von ca 20% des gesamten Grundst�cks vorgeschrieben und sehr stark eingeschr�nkt.

: : : Vielen Dank f�r Eure Hilfe!!!

: : : Jan





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