Abgeschickt von Jan am 30 Januar, 2009 um 15:08:37
Antwort auf: Re: Darf Bepflanzung f�r 1/5 des Grundst�cks vorgeschrieben werden? von bernddasbrot am 30 Januar, 2009 um 14:05:42:
Hier will niemand 100% zubetonieren!
Ich bin habe vor, nicht einen Zentimeter des Grundstücks zu versiegeln. Nur sehe ich nicht ein, 20% des Grundstücks mit Bäumen (Kronendurchmesser mind.10m im ausgewachsenen Zustand) und Sträuchern (Vorgabe: mind. 25 Stück je 100qm mit mind. 3m Wuchshöhe!) bepflanzen zu müssen! Warum soll ich 700qm Baugrund(!) zum entsprechenden Preis kaufen, wenn ich nur 550qm davon nutzen kann?
: Tief durchatmen!
: Was wäre das für eine arme Stadt, wenn man überall 100% betonieren dürfte!
: Was hatten Sie sich denn erhofft?
: : Hallo,
: : ich habe eine Frage zur im Bebauungsplan ausgeschriebenen Nutzung von Baugrundst�cken:
: : Es werden ca. 700qm gro�e Baugrundst�cke verkauft.
: : Eine ca. 160qm gro�en Teilfl�che davon soll dann aber mit mind. 2 gro�en B�umen und ca. 35 gro�en Str�uchern mit mind. 3m H�he bepflanzt werden. Es wird aug �9 Abs1 Nr.25 BauGB verwiesen.
: : Nun erscheint mit die Relation aber ma�los �bertrieben.
: : Ist es Rechtens oder ein unverh�ltnism��iger Eingriff in das private Nutzungsrecht als zuk�nftiger Eigent�mers des Baugrundst�ckes?
: : Schliesslich wird damit die Nutzung von ca 20% des gesamten Grundst�cks vorgeschrieben und sehr stark eingeschr�nkt.
: : Vielen Dank f�r Eure Hilfe!!!
: : Jan