Re: Darf Bepflanzung f�r 1/5 des Grundst�cks vorgeschrieben werden?


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Abgeschickt von bernddasbrot am 30 Januar, 2009 um 14:05:42:

Antwort auf: Darf Bepflanzung f�r 1/5 des Grundst�cks vorgeschrieben werden? von Jan am 30 Januar, 2009 um 11:02:24:

Tief durchatmen!
Was wäre das für eine arme Stadt, wenn man überall 100% betonieren dürfte!
Was hatten Sie sich denn erhofft?

: Hallo,
: ich habe eine Frage zur im Bebauungsplan ausgeschriebenen Nutzung von Baugrundst�cken:

: Es werden ca. 700qm gro�e Baugrundst�cke verkauft.
: Eine ca. 160qm gro�en Teilfl�che davon soll dann aber mit mind. 2 gro�en B�umen und ca. 35 gro�en Str�uchern mit mind. 3m H�he bepflanzt werden. Es wird aug �9 Abs1 Nr.25 BauGB verwiesen.

: Nun erscheint mit die Relation aber ma�los �bertrieben.
: Ist es Rechtens oder ein unverh�ltnism��iger Eingriff in das private Nutzungsrecht als zuk�nftiger Eigent�mers des Baugrundst�ckes?
: Schliesslich wird damit die Nutzung von ca 20% des gesamten Grundst�cks vorgeschrieben und sehr stark eingeschr�nkt.

: Vielen Dank f�r Eure Hilfe!!!

: Jan




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