Darf Bepflanzung für 1/5 des Grundstücks vorgeschrieben werden?


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Abgeschickt von Jan am 30 Januar, 2009 um 11:02:24

Hallo,
ich habe eine Frage zur im Bebauungsplan ausgeschriebenen Nutzung von Baugrundstücken:

Es werden ca. 700qm große Baugrundstücke verkauft.
Eine ca. 160qm großen Teilfläche davon soll dann aber mit mind. 2 großen Bäumen und ca. 35 großen Sträuchern mit mind. 3m Höhe bepflanzt werden. Es wird aug §9 Abs1 Nr.25 BauGB verwiesen.

Nun erscheint mit die Relation aber maßlos übertrieben.
Ist es Rechtens oder ein unverhältnismäßiger Eingriff in das private Nutzungsrecht als zukünftiger Eigentümers des Baugrundstückes?
Schliesslich wird damit die Nutzung von ca 20% des gesamten Grundstücks vorgeschrieben und sehr stark eingeschränkt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Jan




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