Re: Darf Bepflanzung für 1/5 des Grundstücks vorgeschrieben werden?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Januar, 2009 um 20:50:02

Antwort auf: Darf Bepflanzung für 1/5 des Grundstücks vorgeschrieben werden? von Jan am 30 Januar, 2009 um 11:02:24:

: Hallo,
: ich habe eine Frage zur im Bebauungsplan ausgeschriebenen Nutzung von Baugrundstücken:

: Es werden ca. 700qm große Baugrundstücke verkauft.
: Eine ca. 160qm großen Teilfläche davon soll dann aber mit mind. 2 großen Bäumen und ca. 35 großen Sträuchern mit mind. 3m Höhe bepflanzt werden. Es wird aug §9 Abs1 Nr.25 BauGB verwiesen.

: Nun erscheint mit die Relation aber maßlos übertrieben.
: Ist es Rechtens oder ein unverhältnismäßiger Eingriff in das private Nutzungsrecht als zukünftiger Eigentümers des Baugrundstückes?
: Schliesslich wird damit die Nutzung von ca 20% des gesamten Grundstücks vorgeschrieben und sehr stark eingeschränkt.

: Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

: Jan


"Bauland" bedeutet NICHT, dass die gesamte Grundstücksfläche bebaubar ist. Bebauungspläne legen typischerweise einen prozentualen Anteil der Fläche als bebaubar an in dem die Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt wird. Bei einer GRZ von 0,4 sind z. B. 40% der Grundstücksfläche als bebaubar ausgewiesen und können mit einer Hauptanlage bebaut werden. Nebenanlagen, Terrassen, Zufahrten zu Garagen usw. zuzüglich zum Hauptgebäude dürfen bei einem neuen Bebauungsplan dann insgesamt nicht mehr als 60% der gesamten Grundstücksfläche ausmachen.

Darüberhinaus kann die bebaubare Fläche durch Baugrenzen generell beschränkt sein. Unter Umständen sogar in der Art, dass selbst die zulässige Fläche nach GRZ gar nicht ausgenutzt werden kann.

Eine Beschränkung der Bebaubarkeit ist also üblich und sicher rechtens. Eine Ausweisung von 20% der Grundstücksfläche als anzupflanzende Fläche ist meines Erachtens durchaus moderat sofern es sich nicht um ein Gewerbegrundstück oder unmittelbaren Innenstadtbereich handelt.




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