Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2009 um 16:56:49
Antwort auf: Re: Genehmigungspflicht bei Dachbodenausbau von J. L. am 30 Januar, 2009 um 23:52:00:
: Was zu beachten ist, so scheint es mir zumindest, ist die Höhe des obersten Fußbodens...
: Dieser befindet sich auf über 8 Meter.
: wieso aber bitteschön das Landratsamt?
: ist für sowas nicht das bauamt zuständig?
Die Höhe steht im Zusammenhang mit dem Brandschutz und ist eben einer dieser berüchtigten Punkte bei der Umnutzung von Dachgeschossen in Wohnraum.
Wenn ihre Gemeinde ein separates Bauamt hat, dann natürlich dieses. Zuständig ist die "untere Bauaufsichtsbehörde, die in manchen Gemeinde im Landratsamt angesiedelt ist, was vielleicht aber auch nur die räumliche Anordnung meint.