Abgeschickt von J. L. am 30 Januar, 2009 um 23:52:00:
Antwort auf: Re: Genehmigungspflicht bei Dachbodenausbau von Dirk Baumeister am 30 Januar, 2009 um 20:53:23:
Was zu beachten ist, so scheint es mir zumindest, ist die Höhe des obersten Fußbodens...
Dieser befindet sich auf über 8 Meter.
wieso aber bitteschön das Landratsamt?
ist für sowas nicht das bauamt zuständig?