Re: Genehmigungspflicht bei Dachbodenausbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Januar, 2009 um 20:53:23

Antwort auf: Genehmigungspflicht bei Dachbodenausbau von Jan Lösch am 30 Januar, 2009 um 18:37:27:

: Hallo wertes Forum und alle die sich auskennen und schreiben,

: ich bin etwas verunsichert, muss ich bei einer "Umnutzung" eines Dachbodens zu einer Wohnung eine Genehmigung einholen - wenn ja, welche?

: Das Haus hat bereits drei Mietparteien, es wird für den Ausbau keine Veränderung am Äußeren durchgenommen.
: Es wird lediglich die Zugangtreppe die nach ganz oben - eben zum Speicher / Dachboden - führt mit einer Tür verschlossen, was aber im Innern des Hauses passiert.

: Es wird also nur eine neue Wand samt Tür im Flur eingebaut, alles andere - es werden noch 2 Wände gezogen - passiert im (ehemaligen) Dachboden.

: Das Haus würde somit von 3 auf 4 Mietparteien anwachsen.
: Falls es wichtig ist, das Haus steht in Baden-Württemberg, Stadtgebiet Pforzheim

Ich kenne zwar die entsprechende Bauordnung nicht so gut, aber auch dort dürfte es sich um eine Nutzungsänderung des Dachbodens handeln, die genehmigungspflichtig ist. Vielleicht nochmal in der Bauordnung die genehmigungsfreien Dinge durchlesen und ggf. beim zuständigen Landratsamt nachfragen.

Beim Mehrfamilienhaus werden üblicherweise Themen, wie Brandschutz und Stellplatznachweis interessant ...



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