Neubau beeinträchtigt den Lichteinfall von vorh. Altbau


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Abgeschickt von H. Mohry am 01 Februar, 2009 um 13:58:05

Hallo, ich hoffe, Ihr wisst Rat, natürlich bitte keine Rechtsberatung....

Wir interessieren uns für den Kauf einer alten Villa, unserem absoluten Traumhaus. Diese Villa liegt auf dem oberen Ende eines leichten Hanggrundstück von ursprüngl. 3000 qm und wird durch einen 34 m langen Privatweg von der Straße aus erschlossen.

Die untere Hälfte des Grdstks. wurde ausparzelliert und bereits verkauft, leider. Der Erwerber plant dort den Bau eines Mehrfamilienhauses; dieser Bau würde jedoch ganz erheblich die Aussicht und die Belichtung der Villa beeinträchtigen. Gibt es hier, ähnlich wie in Österreich, Vorschriften eines "Mindesteinfallwinkels" des Tageslichtes?

Meine Sorge ist, dass ein Bauherr hier die maximalen 11 m Firsthöhe (Nachbarbebauung) ausnutzt und es dann für uns sprichwörtlich dunkel würde....

(Die Grundstücke liegen im 34 Innnenbereich, das untere (Bau)Grundstück wird von der Straße aus erschlossen - das alte Villengrundstück von der Straße aus über einen 35 m langen Privatweg.)

Vielen Dank für Eure Tipps,

Gruss aus dem Rheinland



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