Es kann noch viel schlimmer kommen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 13 Februar, 2009 um 10:11:03

Antwort auf: Neubau beeinträchtigt den Lichteinfall von vorh. Altbau von H. Mohry am 01 Februar, 2009 um 13:58:05:

: Hallo, ich hoffe, Ihr wisst Rat, natürlich bitte keine Rechtsberatung....

: Wir interessieren uns für den Kauf einer alten Villa, unserem absoluten Traumhaus. Diese Villa liegt auf dem oberen Ende eines leichten Hanggrundstück von ursprüngl. 3000 qm und wird durch einen 34 m langen Privatweg von der Straße aus erschlossen.

: Die untere Hälfte des Grdstks. wurde ausparzelliert und bereits verkauft, leider. Der Erwerber plant dort den Bau eines Mehrfamilienhauses; dieser Bau würde jedoch ganz erheblich die Aussicht und die Belichtung der Villa beeinträchtigen. Gibt es hier, ähnlich wie in Österreich, Vorschriften eines "Mindesteinfallwinkels" des Tageslichtes?

: Meine Sorge ist, dass ein Bauherr hier die maximalen 11 m Firsthöhe (Nachbarbebauung) ausnutzt und es dann für uns sprichwörtlich dunkel würde....

: (Die Grundstücke liegen im 34 Innnenbereich, das untere (Bau)Grundstück wird von der Straße aus erschlossen - das alte Villengrundstück von der Straße aus über einen 35 m langen Privatweg.)

: Vielen Dank für Eure Tipps,

: Gruss aus dem Rheinland

Antwort:
Werden die erforderlichen Abstandflächen nach der Landesbauordnung eingehalten, ist weder Belichtung noch Belüftung beeinträchtigt. Das können unter Umständen bei der Firsthöhe nur 3 m zur Grenze sein. Ein Recht auf freie Aussicht und Sonnenschein den ganzen Tag besteht nicht.

Seien Sie froh über jeden Meter, der die erforderlichen 3m überschreitet oder Sie hätten das ganze Grundstück kaufen müssen.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]