Nachbar mit Anspruch auf Bebauungsplan?


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Abgeschickt von Anton am 01 Februar, 2009 um 20:01:11:

Grundstück in Bayern, Einfamilienhaus mit Westausrichtung (Belichtung), Bebauungsplan der eine Einfriedung mit max. 1,50 m vorgibt. An der Westseite im Abstand von 1,50 m von der Grenze die Doppelgarage meines Nachbarn, ohne Bebauungsplan. Um nicht ständig auf das Gerümpel hinter der Garage (Abstand zu meiner Terrasse: 7 m) schauen zu müssen (Nachbar: “das ist nicht mein Problem“) baue ich einen Sichtschutz, Höhe 2 m in diesem Bereich. Nachbar rennt zur Gemeinde, Gemeinde zu mir: Nachbar will, dass ich Bebauungsplan einhalte, Folge: ich soll eine Ausnahme vom BP beantragen, und jetzt: wenn der Nachbar unterschreibt, stimme die Gemeinde auch zu, wenn nicht, dann eher nicht („Wir wollen ja nicht verklagt werden“).
Nun weiß ich, dass die Bayerische Bauordnung eine Höhe von 2 m zulässt, d.h. dass der Nachbarschutz gewährleistet ist. Zudem befindet sich der Sichtschutz hinter seinem Grenzbau.
Außerdem ist im Bereich dieses Bebauungsplans, (der unsinniger Weise nur einen Straßenzug umfasst, d.h. links und rechts der Strasse gilt der BP, an diesen beiden Grundstücksreihen angrenzende Grundstücke gibt es keinen BP) annähernd auf jedem Grundstück der Bebauungsplan nicht eingehalten (Einfriedung, Grenzbau, Dachform...).
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bitte um Hilfe




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