Zahlungsverjährung


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Abgeschickt von Manfred Buck am 04 Februar, 2009 um 10:40:50

Mitte 2006 besprach ich mit unserem am Ort ansässigem Malermeister, dass er 2 etwa 100 Jahre alte Haustüren bearbeiten soll und mir dafür erst einmal einen Kostenvoranschlag schicken soll. Dieses hat er auch relativ kurzfristig gemacht und ich war mit dem Preis einverstanden! Er begann mit dem Ausbau der Türen 2 Monate später und erbrachte dann folgende Leistungen an den Türen: Sandstrahlen, Einbau von 6 kleinen und 2 größeren Thermopenscheiben, außen wurde in Klarlack und innen mit weißem Lack lackiert, Einbau der Türen nach Fertigstellen des Fachwerks!
Das Sandstrahlen wurde sehr gut erledigt, der Einbau der Fenster sowie die Lackarbeiten ebenfalls!
Was bis Heute nach über 2 Jahren und 20 mündlichen versprechen nicht behoben wurde ist: Richtiger Einbau, mit einkleben der Fenster in den Rahmen, fachgerechter Einbau der Türen, sie sind schief eingebaut, so dass der Wind durchzieht, teilweise 2 cm, Lackierung der mit Holzspachtel ausgefüllten ausbrüche nach Holzwurmbefall und diversen weiteren Kleinigkeiten!
Ich muss abschließend sagen,wir wohnen auf dem Dorf und kennen den Malermeister persönlich, die Probleme bestehen daraus, dass er sich mit seiner Firma nur um große Kunden ernsthaft kümmert und die kleinen Privatpersonen fallen unter den Tisch!
Er hat weder einen schriftlichen Auftrag für die Arbeiten erhalten noch eine Anzahlung!
Meine Frage ist jetzt, gibt es eine Verjährungsfrist von Auftragsbeginn bis Rechnung? Und, bisher haben wir ja noch keine Rechnung bekommen, aber wenn, was können wir abziehen wegen Energieverlust usw.?
Ich währe Ihnen, Euch sehr dankbar wenn ich ausreichend Informationen bekommen würde!
Ihr
Manfred Buck




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