Re: Anlehngewächshaus oder Wintergarten


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Abgeschickt von J. Wellinger am 05 Oktober, 2004 um 08:48:25

Antwort auf: Anlehngewächshaus oder Wintergarten von U.Nepustil am 06 September, 2004 um 16:11:45:

Hallo,
ich kann zwar keine rechtsverbindliche Definition abgeben, aber im meinem Fall und nach meinem Wissensstand unterscheiden sich Wintergarten und Gewächshaus durch die Beschaffenheit des Bodens. Fester Boden = Wintergarten, offener Boden mit Erdreich, Wegen und kleinen befestigten Bereichen = Gewächshaus.
Gruß
J. Wellinger
: Wir möchten einen WiGa an unser Haus anbauen. Wir halten zwar die 2,5m Grenzabstand ein, müssen aber außerhalb des
: Baufensters bauen. Und das lehnt unser "freundlicher" Nachbar ab. Jetzt gibt es ja auch die Möglichkeit das ganze als Anlehngewächshaus zu errichten. Nebenbauten sind in unserem Bebauungsplan genehmigungsfrei und soweit ich gelesen habe ist dann ein Gewächshaus bis 30 m**3 frei.
: Wo ist jetzt aber die Grenze zwischen Anlehngewächshaus und WiGa ? Es muss doch rechtlich bindende Definitionen geben ab wann ein Gewächshaus ein WiGa ist und wann nicht.
: MfG
: U.Nepustil




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