Restzahlung nach Heizugseinbau


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Abgeschickt von Bettina Bender am 04 Februar, 2009 um 10:52:58

Ich habe Mitte 2006 eine Heizungsfirma beauftragt eine neue Heizunganlage in unseren Neubau einzubauen. Nach erhalt des Kostenvoranschlags,Angebotssumme 9500,- €, aber ohne schriftliche Erteilung des Bauauftrags hatten wir eine Absprache, dass der Baubeginn im Oktober starten soll! Dieses klappte dann auch und wir bekamen im Januar 2007 eine Abschlagszahlung in Höhe von 5200,-€, die wir auch promt überwiese, wurde die Restarbeit 3 Monate später erledigt!
Bis HEUTE haben wir noch keine Rechnung über die Endabrechnung, sprich Restzahlung in Höhe von 4300,- € bekommen!
Meine Frage: Gibt es eine sogenannte Verjährungsfrist?
Wenn ja, welche?
Für Ihre Mitarbeit bedanke ich mich im Voraus!
Bettina B.



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