Re: Restzahlung nach Heizugseinbau


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 14 Februar, 2009 um 00:32:15

Antwort auf: Restzahlung nach Heizugseinbau von Bettina Bender am 04 Februar, 2009 um 10:52:58:

: Ich habe Mitte 2006 eine Heizungsfirma beauftragt eine neue Heizunganlage in unseren Neubau einzubauen. Nach erhalt des Kostenvoranschlags,Angebotssumme 9500,- €, aber ohne schriftliche Erteilung des Bauauftrags hatten wir eine Absprache, dass der Baubeginn im Oktober starten soll! Dieses klappte dann auch und wir bekamen im Januar 2007 eine Abschlagszahlung in Höhe von 5200,-€, die wir auch promt überwiese, wurde die Restarbeit 3 Monate später erledigt!
: Bis HEUTE haben wir noch keine Rechnung über die Endabrechnung, sprich Restzahlung in Höhe von 4300,- € bekommen!
: Meine Frage: Gibt es eine sogenannte Verjährungsfrist?
: Wenn ja, welche?
: Für Ihre Mitarbeit bedanke ich mich im Voraus!
: Bettina B.

Natürlich gibt es eine Verjährungsfrist aber warum fragen Sie danach?

Sie haben bislang kein Wort darüber verloren das die ausführende Firma Mist gebaut hätte oder Sie behindert wurde.

Wenn die Firma also mithin korrekt gearbeitet hat, warum bezahlen Sie ihr dann das ihr zustehende Geld nicht einfach.


Tut mir leid aber für solche Fragen -wie der Ihrigen- habe ich kein Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden





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