Re: Ortsabrundungssatzung 50% ausserhalb


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Abgeschickt von Martin am 05 Februar, 2009 um 08:00:34:

Antwort auf: Re: Ortsabrundungssatzung 50% ausserhalb von Bauassessor am 04 Februar, 2009 um 22:26:47:

Hallo,
die Gemeinde wäre ja dafür die Satzung komplett zu verlegen genau wie ich, ich möchte die Satzung um 10m verlegen und damit KOMPLETT innerhalb der Satzung zu sein. Die Satzung soll also nicht um mehr als 50% verletzt werden, darum gehts mir gar nicht.

Kann es nicht sein das sich das Landratsamt nicht sicher ist das die Ablehung der Verlegung der Satzung rechtlich einwandfrei ist und deshalb diesen "zwischenweg" gehen will?


Mfg
Martin
: Hallo,

: ich habe mal eine Vermutung - das Bauamt will Ihnen entgegenkommen und sagt "OK, wenn Sie mehr als die Hälfte der Fläche innerhalb des Satzungsgebietes haben, dann ist der überwiegende Teil der Fläche genehmigungsfähig, und damit der Rest auch." Das wäre eine großzügige Ermessensauslegung der Gemeinde.

: Unter dieser Annahme ist ein Verschieben um 2-3 Meter nicht möglich, da das Gebäude ja nicht mehr überwiegend im Satzungsbereich liegt.

: Ist aber nur eine Vermutung - wenn's so ist, ist man Ihnen schon sehr großzügig entgegen gekommen.


: : Hallo,
: : ich habe schonmal eine Thread zum selben Thema gehabt(http://www.baurecht.de/forum/messages/11454.html), leider drehen wir uns seitdem im Kreis.
: : Kann mir irgendjemand erklären wie das Landratsamt darauf kommt mich 50% ausserhalb der Ortsabrundungsatzung bauen zu lassen und nicht 2-3m weiter?
: : Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage oder ist das willkür?
: : Danke bereits im Voraus.
: : Mfg
: : Martin




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