Re: Ortsabrundungssatzung 50% ausserhalb


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Abgeschickt von Bauassessor am 04 Februar, 2009 um 22:26:47:

Antwort auf: Ortsabrundungssatzung 50% ausserhalb von Martin am 04 Februar, 2009 um 15:57:56:

Hallo,

ich habe mal eine Vermutung - das Bauamt will Ihnen entgegenkommen und sagt "OK, wenn Sie mehr als die Hälfte der Fläche innerhalb des Satzungsgebietes haben, dann ist der überwiegende Teil der Fläche genehmigungsfähig, und damit der Rest auch." Das wäre eine großzügige Ermessensauslegung der Gemeinde.

Unter dieser Annahme ist ein Verschieben um 2-3 Meter nicht möglich, da das Gebäude ja nicht mehr überwiegend im Satzungsbereich liegt.

Ist aber nur eine Vermutung - wenn's so ist, ist man Ihnen schon sehr großzügig entgegen gekommen.

: Hallo,
: ich habe schonmal eine Thread zum selben Thema gehabt(http://www.baurecht.de/forum/messages/11454.html), leider drehen wir uns seitdem im Kreis.
: Kann mir irgendjemand erklären wie das Landratsamt darauf kommt mich 50% ausserhalb der Ortsabrundungsatzung bauen zu lassen und nicht 2-3m weiter?
: Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage oder ist das willkür?
: Danke bereits im Voraus.
: Mfg
: Martin





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