Ortsabrundungssatzung 50% ausserhalb


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Abgeschickt von Martin am 04 Februar, 2009 um 15:57:56

Hallo,
ich habe schonmal eine Thread zum selben Thema gehabt(http://www.baurecht.de/forum/messages/11454.html), leider drehen wir uns seitdem im Kreis.
Kann mir irgendjemand erklären wie das Landratsamt darauf kommt mich 50% ausserhalb der Ortsabrundungsatzung bauen zu lassen und nicht 2-3m weiter?
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage oder ist das willkür?
Danke bereits im Voraus.
Mfg
Martin



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