Betriebswohnung -Umnutzung genehmigungspflichtig in WB?


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Abgeschickt von Charlotte am 06 Februar, 2009 um 17:49:13

Hallo liebes Forum,

ich hab in meinem ersten Beitrag weiter unten (Bestandschutz bei teilweise materieller Illegalitaet) schon so klasse Antworten bekommen, daher nochmal eine allgemeine Frage zum oeff.Baurecht, Thema Betriebswohnung:

Dieser Begriff kommt ja in der BauNVO �7, 8 und 9 vor als

>>Wohnungen f�r Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie f�r Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenueber in Grundflaeche und Baumasse untergeordnet sind...

Wenn eine Wohnung im Bauantrag als "Betriebswohnung" bezeichnet wird, der Betrieb aber nie in einem der o.g. Gebiete liegt, sondern in einem Mischgebiet, spaeter Besonderen Wohngebiet, handelt es sich dann ueberhaupt um eine "Betriebswohnung" im Sinne der BauNOV?

Kann das Bauordnungsamt eine solche Wohnung f�r formell illegal erklaeren, weil nicht mehr der Betriebsleiter darin wohnt, sondern Privatleute ohne Zusammenhang mit dem Betrieb mit der Begr�ndung, es habe damit eine genehmigungspflichtige Nutzungsaenderung vorgelegen??? Wohlgemerkt, die Wohnung lag NIE in einem Gewerbe- Industrie- oder Kerngebiet, sondern bei Erstellung im Mischgebiet und noch vor dem Verkauf mit Umnutzung in eine frei verfuegbare Wohnung dann in einem besonderen Wohngebiet.
In der Baugenehmigung sind keinerlei Nebenbestimmungen oder Bedingungen, da� die Wohnung nur von Betriebspersonal genutzt werden darf.

War hier tatsaechlich eine Genehmigung zur Nutzungsaenderung noetig, oder ist das Bauamt auf dem falschen Dampfer?

Waere echt super, wenn da jemand Antwort wei�!!!

Vielen Dank und Gru� von Charlotte!!!

PS: Warum erscheinen die Umlaute hier eigentlich als Fragezeichen???




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