Tragwerksplaner in Bayern


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Abgeschickt von Angelika am 09 Februar, 2009 um 10:13:21

nachdem sich zuletzt die Baybo immer wieder geändert hat, ist man teilweise auch auf den Landratsämtern ratlos:
meine Frage: UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DARF EIN TRAGWERKSPLANER AUS Z.B. NRW IN BAYERN EINE STATIK EINREICHEN?
der Art. 62 der BayBo sieht nur die vor, die in Bayern eingetragen sind, ich war mir aber sicher den Nebensatz "oder in einem anderen Land" gelesen zu haben.. liege ich falsch?



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