Abgeschickt von Ryaner am 10 Februar, 2009 um 14:50:57
Hallo,
für unsere neu gebautes Haus wurde im Werkvertrag eine Gewährleistung von 5 Jahren vereinbart.
Zwischenzeitlich, d.h. innerhablb dieser 5 Jahre traten/treten einige Mängel auf, die zur Nachbesserung, Sanierung, etc. mit Behebung durch den damaligen Bauträger führten/führen.
Frage: wie lange beträgt die Gewährleistung nun auf diese "nachgebesserten, ersetzten, sanierten, etc." Gebäudeteile?
danke,
mit bestem Gruß!
R.