Gewährleistungfrist auf Nachbesserung, Ersatz, etc. bei Hausmängeln


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Ryaner am 10 Februar, 2009 um 14:50:57

Hallo,
für unsere neu gebautes Haus wurde im Werkvertrag eine Gewährleistung von 5 Jahren vereinbart.

Zwischenzeitlich, d.h. innerhablb dieser 5 Jahre traten/treten einige Mängel auf, die zur Nachbesserung, Sanierung, etc. mit Behebung durch den damaligen Bauträger führten/führen.

Frage: wie lange beträgt die Gewährleistung nun auf diese "nachgebesserten, ersetzten, sanierten, etc." Gebäudeteile?

danke,
mit bestem Gruß!
R.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]