Re: Gewährleistungfrist auf Nachbesserung, Ersatz, etc. bei Hausmängeln


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 14 Februar, 2009 um 01:17:31

Antwort auf: Gewährleistungfrist auf Nachbesserung, Ersatz, etc. bei Hausmängeln von Ryaner am 10 Februar, 2009 um 14:50:57:

: Hallo,
: für unsere neu gebautes Haus wurde im Werkvertrag eine Gewährleistung von 5 Jahren vereinbart.

: Zwischenzeitlich, d.h. innerhablb dieser 5 Jahre traten/treten einige Mängel auf, die zur Nachbesserung, Sanierung, etc. mit Behebung durch den damaligen Bauträger führten/führen.

: Frage: wie lange beträgt die Gewährleistung nun auf diese "nachgebesserten, ersetzten, sanierten, etc." Gebäudeteile?

: danke,
: mit bestem Gruß!
: R.


Werter Forumsteilnehmer,

dass kommt darauf an welchen Vertrag Sie geschlossen haben. Haben Sie einen VOB/B oder einen BGB Vertrag geschlossen.

VOB = 4 Jahre
BGB = 5 Jahre

es könnte aber auch heißen nach VOB = 4 Jahre + 1 Jahr.

Im Grunde gibt es -bis auf wenige Ausnahmen- nur diese drei Möglichkeiten. Nach oben hin sind natürlich keinerlei Grenzen gesetzt.

Nach der Reparatur im 4 Jahr ist bei einem BGB Vertrag die Gewährleistung bzw. die Mängelhaftung nach einem weitern Jahr und somit mithin nach 5 Jahren trotzdem um.

Nach VOB haben Sie dann wiederrum auch auf die reparierte Stelle z. B. eines Wasserrohres wiederum 4 Jahre (bzw. 4 + 1 Jahr) Gewährleistung.

Es spielt also mithin die genaue definition eine sehr explizite Rolle bei der Wortwahl, hier im Forum sowie als auch in Ihrem vereinbarten Vertrag.

Lesen Sie nocheinmal genau nach und befragen Sie am besten einen Anwalt, der kann Ihnen sicherlich weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden





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