Re: Generalunternehmer - Zahlungsplan


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Olaf am 11 Februar, 2009 um 19:33:18

Antwort auf: Generalunternehmer - Zahlungsplan von Olaf am 11 Februar, 2009 um 16:21:28:

Hi, da bin ich noch einmal!

Mein Schwager hat eben mit dem GU telefoniert.
Dieser behauptet, in den genannten Beispielen seien keine Keller berücksichtigt ... 13 % müssten dafür bis zur Rohbauabnahme incl. "Richten des Dachstuhles" mehr berücksichtigt werden.
Er kommt bis zu diesem Zeitpunkt auf satte 71 % des Kaufpreises.
Hier einmal der komplette Zahlungsplan - angeblich nach BGB:
0 % Fertigstellung Vorentwürfe, Auftragsbestätigung des GU
4 % Fertigstellung vom Bauantrag
0 % Erteilung der Baugenehmigung
15 % Fertigstellung Betonarbeiten Sohle und Fundament
15 % Fertigstellung Hinter- und Innenmauerwerk KG, ohne Innenputz und Außenabdichtung
19 % Fertigstellung Hintermauerwerk EG, ohne Putz
5 % Verblendung EG ohne Sohlbänke
13 % Richten des Dachstuhles
8 % Fertigstellung des Dachstuhles und Klempnerarbeiten ohne Fallrohre und Unterschläge
5 % Einbau der Fenster und Aussentüren, ohne Versiegelung, Feineinstellung und Türfüllung
2 % Erstellung der Elektroinstallation Rohinstallation
4 % Fertigstellung Heizung Rohinst. und Sanitär-Rohinst.
4 % nach Ausführung der Putzarbeiten
2 % Verlegung des Estrichs
3 % Fliesen (werden selber ausgeführt)
1 % Einsetzen der Innentüren.

Als Sondervereinbarung hatten wir:
Eine Aufrechnung der einzelnen Gewerke unereinander gilt als ausdrücklich vereinbart.

Nochmals Danke im Voraus


Ich bedanke mich im Voraus
Olaf O.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]