Generalunternehmer - Zahlungsplan


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Olaf am 11 Februar, 2009 um 16:21:28

Hallo zusammen!

Ich finde gerade meinen alten Beitrag nicht mehr, weshalb ich einfach einmal einen neuen erstelle.
Also:
Sachstand: Bereits im Oktober habe ich "blauäugig" einen Vertrag mit einem GU abgeschlossen.
Der Zahlungsplan weist eindeutig eine Überzahlung während der Bauphase vor.
Dies hatte ich damals bemängelt und man versprach mir, etwas in Richtung "Bürgschaft" zukommen zu lassen.
Wie man sich denken kann - es ist nicht passiert.

Glücklicherweise beinhaltet die Leistungsbeschreibung eine Wohnfläche von ca. 137 m² - zu einem Preis für meine gewünschten 73 m².
Der GU ist daher um eine Korrektur meiner LB "bemüht".

Einen Zahlungsplan nach der MaBV lehnt er kathegorisch ab - er wäre kein Bauträger - er wäre GU.

Gibt es hier tatsächlich einen rechtlichen Unterschied zw. den juristischen Personen bei der Aufstellung eines Zahlungsplanes?

LG-Potsdam 12 o 474/06 und LG 26 o 276/05 verweisen auf den "Werkunternehmer" und bezeichnen ähnliche Zahlungspläne als nichtig.
(http://www.bsb-ev.de/aktuell/verbraucherfeindliche_klauseln/vertragspreis_zahlungsplaene_und_zahlungsmodalitaeten/)

Ist damit eventuell der gesamte Kaufvertrag nichtig?

Ich bedanke mich im Voraus
Olaf O.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]