Leider keine Hausarbeit....


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Alex am 11 Februar, 2009 um 19:44:10:

Antwort auf: Hausarbeit? von mitleser am 10 Februar, 2009 um 09:54:32:

Da es sich leider nicht um eine Hausarbeit o.ä. handelt und ich bisher niemanden gefunden habe, der mir dazu eine Antwort geben konnte, habe ich mich an das Forum gewandt (ist übrigens auch sonst wirklich interessant, was Menschen/Ämter so für Ideen haben...)
Danke für die Antwort; hatte schon gedacht, es meldet sich niemand dazu... Vielleicht gibt es dazu irgendwo einen vergleichbaren Fall/Urteil/Text? Wäre wirklich sehr hilfreich - Alex
: Die Baulast ist öffentlich-rechtlich und hat mit dem zivilrechtlichen Eigentum nichts zu tun.
: Üblicherweise werden aber parallel noch Grunddienstbarkeiten (= Zivilrecht) bestellt bzw. könnten bestellt werden.
: Sachenrechtlich könnte der Kanal durchaus wesentlicher Bestandteil des B-Grundstücks sein (BGB bei §§ 90...)

: : Vielleicht hat jemand hier im Forum eine Idee zu folgendem Szenario: Auf einem unbebauten Grundstück im Eigentum von A ist als Baulast der Abwasserkanal des bebauten Nachbargrundstücks im Eigentum von B eingetragen. Bildet der Abwasserkanal dadurch mit dem Grundstück von A eine Einheit oder handelt es sich bei Grundstück und Kanal um zwei unabhängige "Rechtsgüter" (es gibt ja auch zwei Besitzer)? Hintergrund: Wenn A sein Grundstück einer Tierhalterin C zur Nutzung als Weide überläßt und beim Einschlagen der Weidepfähle der Kanal beschädigt würde - schädigt C dann das Grundstück mit Kanal in der Gesamtheit oder das Eigentum der an der Weideüberlassung unbeteiligten Kanalnutzerin B?
: : Über Ideen/Tipps/Antworten zu diesem vertrackten Thema würde ich mich sehr freuen - vielen Dank schon ´mal - Alex




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]