Bayern: Errichtung einer Laufbahn mit Weitsprunganlage auf dem Schulgelände verfahrensfrei???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Thomas am 12 Februar, 2009 um 17:26:36

Hallo,

ich bin Nachbar einer Schule. Jetzt habe ich durch Zufall erfahren, dass auf dem ehemaligen Pausenhof eine 75 m Laufbahn mit anschließender Weitsprunganlage errichtet werden soll. Ich wurde bis jetzt aber nicht beteiligt.

Meine Nachfrage bei der Gemeinde hat nun ergeben, dass diese Anlage(n) bis 500 m² verfahrensfrei sind und deshalb eine Beteiligung der Nachbarn nicht notwendig ist.

Ich habe nun in der Bayerischen Bauordnung nachgelesen, aber im Artikel der verfahrensfreien Vorhaben diese Art nicht gefunden. Stimmt das denn nun?

Danke für die Antwort




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]