Re: Bayern: Errichtung einer Laufbahn mit Weitsprunganlage auf dem Schulgelände verfahrensfrei???


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Abgeschickt von K.D. am 13 Februar, 2009 um 09:54:35

Antwort auf: Bayern: Errichtung einer Laufbahn mit Weitsprunganlage auf dem Schulgelände verfahrensfrei??? von Thomas am 12 Februar, 2009 um 17:26:36:

: Hallo,

: ich bin Nachbar einer Schule. Jetzt habe ich durch Zufall erfahren, dass auf dem ehemaligen Pausenhof eine 75 m Laufbahn mit anschließender Weitsprunganlage errichtet werden soll. Ich wurde bis jetzt aber nicht beteiligt.

: Meine Nachfrage bei der Gemeinde hat nun ergeben, dass diese Anlage(n) bis 500 m² verfahrensfrei sind und deshalb eine Beteiligung der Nachbarn nicht notwendig ist.

: Ich habe nun in der Bayerischen Bauordnung nachgelesen, aber im Artikel der verfahrensfreien Vorhaben diese Art nicht gefunden. Stimmt das denn nun?

: Danke für die Antwort

Antwort:
Vermutlich Artikel 57. Nr. 9 c) Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung
von Spiel-, Abenteuerspiel-, Bolz- und
Sportplätzen, Reit- und Wanderwegen,
Trimm- und Lehrpfaden dienen, ausgenommen
Gebäude und Tribünen,



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